Waldlehrpfad
in Kipfenberg im Naturpark Altmühltal
Der Schutzwald im Steilhang Schutzwälder genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz. So sind in diesen Beständen unter anderem Rodungen nicht erlaubt und die Nutzung durch Kahlhieb ist erlaubnispflichtig. Notwendige forstliche Maßnahmen müssen vorgeschrieben werden. Hierzu zählen zum Beispiel standortgerechte Baumartenwahl mit tiefgehender Bodendurchwurzelung und langfristige Verjüngungs- und Nutzungsplanung. Schutzwälder sind unter anderem Wälder auf Standorten, die zur Verkarstung neigen und stark erosionsgefährdet sind. Zu den Schutzwäldern gehören auch Bestände in den Hoch- und Kammlagen der Alpen und der Mittelgebirge, da der Wald hier unter schwierigen Standortbedingungen wächst. |
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Zuletzt aktualisiert am 30.04.2012 von Bernhard Steibl