| Verschiedene Versäumnisse machten eine Neuordung nötig, die 1661 von Kurfürst Ferdinand Maria erlassen wurde. Zwei Meister verwalteten nun die Zunftlade und achteten auf die Einhaltung der Zunftregeln. Der Jahrtag wurde auf St. Peter und Paul festgelegt. Zu den Zunftregeln gehörte auch das Verbot bei Hochwasser oder Eisstoß eine Zille zu verleihen. Die Donaufischer waren nämlich von jeher verpflichtet, die Donauüberfahrt sowie den Brückenab- und -aufbau bei Gefahr zu besorgen. Gegenüber den Donaufischern waren die Altmühlfischer (insgesamt 3 Fronlehen und 1 Fischereirecht des Johannisspitals) besser gestellt. Mit ihrem Fischrecht war auch Grundbesitz verbunden, weshalb sie nebenbei Vieh halten konnten. Anfang des 19. Jh. verlor die Zunftordnung ihre Kraft. 1885 wurde ein "Fischereiverein für Kelheim und Umgebung" gegründet. 1900 der Fischereiverein "Altmühl". Regelte die mittelalterliche Zunftordnung ausschließlich innere belange des Fischereihandwerks, so haben sich die neuen Organisationen der Sportfischer mehr der Erhaltung und Vermehrung des Fischbestandes, in jüngerer Zeit der Reinhaltung der Gewässer verschrieben. |
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