| Alle bei uns heimischen und sozial lebenden Wespen bauen Nester als Schutz vor Witterungseinflüssen und zur Aufzucht der Brut. Die Hülle der Nester bildet die Grundlage für ein ausgeklügeltes Temperaturregulierungssystem im Nest. Als Baustoff verwenden die Wespen oberflächlich verwittertes Holz von z. B. Zaunlatten und Baumstümpfen und vermengen es mit Speichel zu einer Art Pappmache. Je nach Farbe des Ausgangsmaterials und der Bautechnik entstehen unterschiedliche Einfärbungen und Muster der Nesthüllen, in deren Inneren die waagrecht angebrach-ten Brutwaben zu finden sind. Lediglich die Feldwespen bauen hüllenlose Nester, die nur aus einer Wabe bestehen und an einem Strauch, einem Feldstein oder unter einem Dachziegel befestigt sind. Je nach Nistplatzwahl lassen sich die Wespen in Freinister (z. B. Mittlere Wespe in Hecken) und Höhlennister einteilen, wobei letztere ihre Nester in oberirdische (z. B. Hornisse, Sächsische Wespe) oder unterirdische Höhlen (z. B. Deutsche Wespe) bauen. Nester der sogenannten "Pflaumenkuchen-Wespen" (Deutsche und Gemeine Wespe) können fußballgroß werden und erreichen Volksstärken von mehreren tausend Tieren. Dies und die Tatsache, daß die Nester dieser beiden Arten bei günstiger Witterung bis Anfang November bestehen können, kann zu Konflikten mit dem Menschen führen. Aufgrund des Mangels an Naturhöhlen weichen oberirdisch nistende Wespen oft in Ausweichquartiere in der Nähe des Menschen aus (Dachböden, Rolläden- und Vogelnistkästen). |
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Wer plagt hier wen? Wespen leiden, ebenso wie Bienen und andere Hautflüglerarten, unter der zunehmenden Zerstörung naturnaher Lebensräume. Versiegelung der Böden, Gifteinsatz in der Landwirtschaft und im Garten, Nistplatzmangel, sowie gezielte Vernichtungsaktionen haben einige Wespenarten bereits auf die Rote Liste der bedrohten Tierarten gebracht. In Bayern befinden sich die beiden größten Arten, die Hornisse und die Mittlere Wespe, in der Gefährdungsstufe 4R (potentiell gefährdet durch Rückgang) und zwei Feldwespenarten in der Gefährdungsstufe 3 (gefährdet). Generell ist es nach dem Bundes- und dem Bayrischen Naturschutzgesetz verboten, wildlebende Tierarten mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzten oder zu töten. |
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